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Sehr geehrte Reisende,

 

wenn Sie Ihre Reise in einem Reisebüro buchen (eine Urlaubs- oder Geschäftsreise), das dem Reise-Garantiefonds (Garantiefonds Reizen - Fonds de Garantie Voyages ®) angehört, so sind Sie vor finanziellen Ausfällen (Konkursen) des Reiseorganisators und -vermittlers abgesichert.

Anders formuliert: das Geld, das Sie diesem Reisveranstalter vorab gezahlt haben, befindet sich in sicheren Händen.

Es ist möglich, dass Reisebüros Konkurs anmelden müssen, bevor die Reisenden überhaupt ihre Reise antreten konnten. Bisher blieben sie dann mit leeren Händen auf der Strecke. Auch wenn sich Reisende an ihrem Zielort befinden, kann der Konkurs eines Reiseveranstalters ("Touroperator") unangenehme Folgen zeitigen.

Der Reise-Garantiefonds ® hat auch hier vorgesorgt: die Reisevermittler und -organisatoren können bei unserem Fonds für Sie eine Garantieversicherung abschließen. Werden die Reisevermittler und -organisatoren in finanzieller Hinsicht zahlungsunfähig (und nur in diesem Fall), so erhalten Sie einen Anspruch auf:

  • eine Stornierungsauszahlung: wir zahlen Ihnen die bereits gezahlten Beträge zurück ODER
  • eine Reiseunterstützung: wir sorgen dafür, dass Ihre Reise problemlos verlaufen kann oder stellen sicher, dass ein Rücktransport in Ihr Heimatland erfolgt, wenn dies erforderlich wird.

Selbstverständlich müssen Sie eine bestimmte Anzahl von Richtlinien einhalten, und es gelten auch eine Reihe von Voraussetzungen und Einschränkungen. Lesen Sie daher aufmerksam die nachstehenden Seiten.

Gute Reise!



Mark De Vriendt,
Geschäftsführer

Mark De Vriendt
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WARNUNG! Das Logo und die Bezeichnung Reise-Garantiefonds sind eingetragene Markenzeichen. Nur versicherte Reisebüros (und "Touroperatoren") dürfen sie verwenden. Jede widerrechtliche Nutzung wird geahndet.