
Anders formuliert: das Geld, das Sie diesem Reisveranstalter vorab gezahlt haben, befindet sich in sicheren Händen. Es ist möglich, dass Reisebüros Konkurs anmelden müssen, bevor die Reisenden überhaupt ihre Reise antreten konnten. Bisher blieben sie dann mit leeren Händen auf der Strecke. Auch wenn sich Reisende an ihrem Zielort befinden, kann der Konkurs eines Reiseveranstalters ("Touroperator") unangenehme Folgen zeitigen. Der Reise-Garantiefonds ® hat auch hier vorgesorgt: die Reisevermittler und -organisatoren können bei unserem Fonds für Sie eine Garantieversicherung abschließen. Werden die Reisevermittler und -organisatoren in finanzieller Hinsicht zahlungsunfähig (und nur in diesem Fall), so erhalten Sie einen Anspruch auf:
Selbstverständlich müssen Sie eine bestimmte Anzahl von Richtlinien einhalten, und es gelten auch eine Reihe von Voraussetzungen und Einschränkungen. Lesen Sie daher aufmerksam die nachstehenden Seiten.
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WARNUNG! Das Logo und die Bezeichnung Reise-Garantiefonds sind eingetragene Markenzeichen. Nur versicherte Reisebüros (und "Touroperatoren") dürfen sie verwenden. Jede widerrechtliche Nutzung wird geahndet.